Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.
Allgemeines:

  • Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Auftrag vom Käufer als bindend anerkannt.



II.
Vertragsschluss:
Für den Inhalt des Vertrages ist ausschließlich der schriftliche Kaufvertrag bzw. der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen und Vereinbarungen außerhalb derselben sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Lieferung und Lieferzeit:
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers voraus.
Für Käufer, die nicht Verbraucher sind, gilt:
Der Versand und Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportschäden sind vom Käufer beim Frachtführer geltend zu machen.
Für Verbraucher gilt:
Der Gefahrübergang erfolgt erst mit Übergabe an den Käufer. Dies gilt unabhängig von der Kostenlast. Wir verpacken die Ware zweckgerecht, der Transportart entsprechend und bestimmen den Frachtführer.


III.
Preise und Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise verstehen sich brutto einschließlich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Versandkosten werden extra berechnet. Unsere Rechnungen sind vor Auslieferung der Ware im Wege der Vorauszahlung sofort rein netto zahlbar.
Den Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten anerkannt oder rechtskräftig sind.


IV.
Mängelansprüche:
Beim Verkauf neu hergestellter Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel ein Jahr. Ist der Käufer Verbraucher, gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. Beanstandungen eines Käufers, der Kaufmann ist, sind nur beachtlich, wenn dieser seinen gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bezüglich jeder Abweichung nachgekommen ist. Sie müssen innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eingehen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Erkennen anzuzeigen. Der Verkaufsgebrauch der Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel ein Jahr.
Liegen Mängel vor, kann der Käufer primär Nacherfüllung gemäß § 439 BGB verlangen. Wir können zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wenn der Käufer kein Verbraucher ist.
Die Abwicklungsmodalitäten bezüglich der Gewährleistung/Garantie sind vorab mit uns zu klären. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt, Wandelung(Rückgängigmachen des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.


V.

Eigentumsvorbehalt:
Für den Fall, dass abweichend von Ziffer III unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen Zahlung des Kaufpreises nach Lieferung und Rechnungsstellung vereinbart ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige unbedingte Forderungen aus der Geschäftsbedingung erfüllt sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einwirkungen Dritter auf diese Waren, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang berechtigt, wobei er seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an uns abtritt. Wir nehmen die Abtretung an. Die Befugnis zur Weiterveräußerung kann von uns widerrufen werden, falls der Käufer seinen Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wird die Ware vom Käufer verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Verkäufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu der von uns gelieferten Ware entspricht.


VI.
Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind im Rahmen des zumutbaren nach treuen Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihren wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
Für alle Verträge gilt deutsches Recht.
Wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des HBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt das folgende:
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Reutlingen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-,Wechsel und Urkundenprozessen ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.
Wir behalten uns bei einer Rücksendung vor, Wiedereinlagerungs.-Gebühren zu berechnen.